Teilnahmebedingungen

für Händler

  1. Es dürfen nur inhabergeführte freie Kfz-Händler teilnehmen.
  2. Betriebsgröße und Umsatz, wie auch der Anteil der Endkundengeschäfte sollen bei der Ermittlung der Mindestanzahl positiver Stimmen berücksichtigt werden. Dazu wird die durchschnittliche Anzahl der Fahrzeuge im Bestand und im Angebot (Pool/ kurzfristig verfügbar), abzüglich des durchschnittlichen B2B-Verkaufsanteil der letzten drei Monate vor Beginn der Voting-Phase, bzw. bei Erstbewerbung die letzten drei Monate herangezogen. Daraus ergibt sich die erforderliche Mindestanzahl an positiven Stimmen (mindestens 22 Sterne pro Bewertung) während des Abstimmungszeitraums.
    Beispiel
    Durchschnittlicher Fahrzeugbestand der letzten 3 Monate: 40 Fahrzeuge
    – (abzüglich) durchschnittlicher B2B-Verkaufsanteil der letzten 3 Monate: 5 Fahrzeuge
    = Mindestanzahl an positiven Stimmen während des Abstimmungszeitraums: 35

    Zusätzliche Stimmen können über Bewertungen auf den Plattformen Google, Mobile.de und Autoscout24.de gesammelt werden. Dazu werden diese Bewertungen anhand eines Punktesystems analysiert. Das Ergebnis wirkt sich ggf. positiv aus und wird im positiven Fall zu den bereits gesammelten Stimmen hinzugezählt.
    Alternativ hat ein Händler die erforderliche Mindestanzahl erreicht, wenn er ausschließlich aus den Bewertungen eigener Kunden über die QAH-Eingabemaske 90 positive Stimmen während des Abstimmungszeitraums gesammelt hat.
  3. Der teilnehmende Kunde muss 6 Fragen durch Ankreuzen beantworten. Dabei kann er zwischen einem und 5 Sternen vergeben. Eine Kundenbewertung gilt dann als positiv, wenn mindestens 22 Sterne vergeben wurden (max. 30 Sterne).
  4. Teilnehmende Unternehmen, welche die notwendige Anzahl von positiven Stimmkarten ihrer Kunden innerhalb des Aktionszeitraums nicht erreichen, erhalten keine Auszeichnung.
  5. Die Bewertung auf den digitalen Stimmkarten dürfen ausschließlich durch Ihre Kunden selbst erfolgen.
  6. Mitarbeiter und Familienangehörige des teilnehmenden Unternehmens dürfen nicht für dieses abstimmen oder es bewerten.
  7. Jeder Kunde darf nur einmal pro Jahr seine Stimme für die jeweiligen Auszeichnungen Ihres Unternehmens abgeben.
  8. Der bewertende Kunde muss seine Adressdaten angeben sowie ein Foto des Kaufvertrages oder eines unterzeichneten Übergabeprotokolles beifügen oder eine verbindliche Erklärung abgeben..
  9. Die verliehene Auszeichnung Qualitäts-Autohändler darf immer erst ab dem Zeitpunkt des Jahres geführt werden, in dem die Voting-Phase endet (i.d.R. am 30. April) und die Ergebnisse bekannt gegeben wurden.
  10. Gültige Stimmen können nur über die dafür vorgesehenen digitalen Stimmkarten gesammelt werden. Diese müssen vollständig ausgefüllt sein. Kunden der Teilnehmenden Händler nehmen nur dann am Gewinnspiel teil, wenn mit ihnen ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde und eine Bewertung des Händlers erfolgt ist.
  11. Die Auszeichnung darf nicht grafisch oder inhaltlich verändert werden und muss immer mit der jeweiligen Jahreszahl sowie dem Zusatz: „Zertifizierte Kundenbefragung des Bundesverbandes freier Kfz-Händler www.qualitäts-autohändler.de“ verwendet werden.
  12. Die Teilnahme am Voting berechtigt noch nicht zur Führung der Auszeichnung.
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