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Die Teilnahme am Wettbewerb ist erst möglich, wenn die Bewerbung durch den Ausrichter des Votings (BVfK) angenommen wird. Der Ausrichter entscheidet nach freiem Ermessen über die Annahme der Bewerbung. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Voting besteht ausdrücklich nicht. Die Teilnahme verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von durch den Ausrichter oder den teilnehmenden Autohändler gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich bis vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Voting-Phase per Fax oder E-Mail zu erfolgen.